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Römerstein

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Ortsnachricht

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit

1. Bebauungsplanentwurf „Kirche und Umgebung, 4. Änderung“

Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen den einfachen Bebauungsplan „Kirche und Umgebung, 4. Änderung“ nach § 30 Abs. 3 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 aufzustellen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 24.04.2025 in öffentlicher Sitzung ebenfalls beschlossen, für den einfachen Bebauungsplan „Kirche und Umgebung, 4. Änderung“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Kirche und Umgebung, 4. Änderung“, Gemeinde Römerstein soll die Bebauung des Flurstück 26/4 bauplanungsrechtlich ermöglicht und dadurch die Bestandssituation und Nachverdichtungspotenziale gesichert werden.

Der Bebauungsplan „Kirche und Umgebung“ und seine drei Änderungen liefern bereits mit entsprechenden Festsetzungen die grundsätzlichen Voraussetzungen für diese bauplanungsrechtliche Ermöglichung. Es ist lediglich, die Anpassung der Baugrenze, eine andere Zuordnung der Festsetzungen und ein angepasstes Maß der baulichen Nutzung notwendig.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist gemäß der Baugrenzen im zeichnerischen Teil auf den benachbarten Flurstücken 24/1, 25/2 und 26/6 Bebauung zulässig. Dies gibt zum Anlass das Baurecht ebenso für das Flurstück 26/4 zu schaffen und die Baugrenze entsprechend zu ergänzen und zu verbinden.

Zudem wird der überbaubaren Grundstücksfläche die abweichende Bauweise anstelle der offenen zugeordnet. Dies ermöglicht die Bebauung ohne Grenzabstand zur Nachbargrenze.

Die Bebauungsplanänderung unterstützt die innerörtliche Nachverdichtung im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Dadurch wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen und erhalten, was durch die Anpassung der Grund- und Geschossflächenzahl befördert wird.

Die Grundzüge der Planung werden nicht geändert. Zu Erreichung der Planungsziele ist es daher notwendig, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren (§13 BauGB) und als einfacher Bebauungsplan (§30 (3) BauGB) aufzustellen.

Es sind keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten.

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, da die Schwellenwerte hierzu nicht gegeben sind. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter gibt es nicht.

Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden maßstabslosen Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung und die planungsrechtlichen Festsetzungen, jeweils mit dem Datum vom 02.04.2025.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung

von Montag, dem 05.05.2025 bis Freitag, 06.06.2025

auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://www.roemerstein.de/de/Aktuelles/Bebauungsplaene veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

-       Rathaus Römerstein, Albstraße 2 (Zimmer 113)

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Römerstein:

Montag                                    von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                                  von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                                 von 10:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag                             von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                     von 08:00 bis 12:00 Uhr

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 06.06.2025, Stellungnahmen an info(at)roemerstein.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Römerstein, den 30.04.2025

Anja Sauer

Bürgermeisterin

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