Römerstein
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Ortsnachricht
Gesetzesänderung für Passfotos seit 1. Mai 2025: Was Sie wissen müssen
Seit dem 1. Mai 2025 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass biometrische Passbilder für Ausweise und Reisepässe digital über einen persönlichen Data-Matrix-Code an das Bürgerbüro übermittelt werden sollen. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Was ist seit dem 01.05.2025 anders?
· Passfotos vom Fotografen (Drogeriemärkten): Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos weiterhin von registrierten Fotografen erstellt werden. Einige Drogeriemärkte haben ihre Passbild-Services an die neuen gesetzlichen Anforderungen auch angepasst. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen außerhalb der Ämter oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
· Übermittlung an Behörden: Ihr Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
· Mehr Sicherheit für Dokumente: Diese Änderung soll Identitätsdiebstahl verhindern und die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen.
So funktioniert das neue E-Passfoto-Verfahren
· Professionelle Erstellung: Ein Fotograf erstellt Ihr Passfoto und überprüft es auf die biometrischen Vorgaben.
· Digitale Übertragung: Ihr Foto wird von einem registrierten Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es sicher und verschlüsselt direkt an die zuständigen Behörden übermittelt und kann sofort verwendet werden.
· Hohe Qualität und Sicherheit: Ihr Foto wird in höchster Qualität erstellt und auch direkt vom Fotografen auf die aktuellen gesetzlichen biometrischen Anforderungen geprüft.
Übergangsregelung bis 31. Juli 2025
Leider verzögert sich die Auslieferung der entsprechenden Aufnahmegeräte durch die Bundesdruckerei in vielen Kommunen. Auch unser Bürgerbüro verfügt derzeit noch nicht über die technische Ausstattung, um digitale Passbilder zu verarbeiten. Daher können wir bis einschließlich 31. Juli 2025 weiterhin Passbilder in Papierform annehmen – vorausgesetzt, sie entsprechen den aktuellen biometrischen Anforderungen.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald die digitale Übermittlung bei uns möglich ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Bürgerbüro