Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
Beflaggung des Rathauses
REGELMÄSSIGE BEFLAGGUNGSTERMINE
Zu bestimmten Anlässen werden regelmäßig das Rathaus sowie Einrichtungen des Bundes und des Landes beflaggt. Die folgenden Termine sehen eine Beflaggung vor:
Feste Beflaggungstage:
27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
(Halbmastbeflaggung)
01. Mai
Tag der Arbeit
09. Mai
Europatag
23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni
Jahrestag des Volksaufstands in der DDR (1953)
20. Juni
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. Juli
Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944
03. Oktober
Tag der Deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. Advent
Volkstrauertag
(Halbmastbeflaggung)
Beflaggung an Wahltagen
- Bundestagswahl
- Europawahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahl
- Bürgermeisterwahl
- Volksabstimmungen
Beflaggung auf Anordnung des Ministerpräsidenten
In besonderen Fällen kann der Ministerpräsident die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes anordnen, z. B. bei:
- Staatsbesuchen
- Trauerfällen verstorbener Persönlichkeiten
- Unglücksfällen
- Terrorakten
Den unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, sich diesen Anordnungen anzuschließen und ebenfalls die Landesflagge zu setzen.