Römersteinturm

Römerstein

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Ortsnachricht

Beflaggung des Rathauses


REGELMÄSSIGE BEFLAGGUNGSTERMINE

Zu bestimmten Anlässen werden regelmäßig das Rathaus sowie Einrichtungen des Bundes und des Landes beflaggt. Die folgenden Termine sehen eine Beflaggung vor:

Feste Beflaggungstage:

27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
(Halbmastbeflaggung)

01. Mai
Tag der Arbeit

09. Mai
Europatag

23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

17. Juni
Jahrestag des Volksaufstands in der DDR (1953)

20. Juni
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20. Juli
Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944

03. Oktober
Tag der Deutschen Einheit

2. Sonntag vor dem 1. Advent
Volkstrauertag
(Halbmastbeflaggung)

Beflaggung an Wahltagen

 - Bundestagswahl

 - Europawahl

 - Landtagswahl

 - Kommunalwahl

 - Bürgermeisterwahl

 - Volksabstimmungen

Beflaggung auf Anordnung des Ministerpräsidenten

In besonderen Fällen kann der Ministerpräsident die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes anordnen, z. B. bei:

 - Staatsbesuchen

 - Trauerfällen verstorbener Persönlichkeiten

 - Unglücksfällen

 - Terrorakten

Den unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, sich diesen Anordnungen anzuschließen und ebenfalls die Landesflagge zu setzen.