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Ortsnachricht

Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - 1. Bebauungsplanvorentwurf „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 6. Änderung und Erweiterung“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg,


Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -
1. Bebauungsplanvorentwurf „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 6. Änderung und Erweiterung“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanvorentwurf „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 6. Änderung und Erweiterung“
Gemeinde Römerstein, Gemarkung Zainingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 31.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 6. Änderung und Erweiterung“, Gemeinde Römerstein, Gemarkung Zainingen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Rosen-, Nelken-, Silberdistelweg, 6. Änderung und Erweiterung“, Gemeinde Römerstein, Gemarkung Zainingen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt, im Teilort Zainingen auf dem Grundstück der Firma Gutekunst sowie den westlich angrenzenden Grundstücken einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung zu schaffen.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen und die beabsichtigten Nutzungen städtebaulich zu steuern.

Das Plangebiet befindet sich im Westen des Römersteiner Teilortes Zainingen am dortigen Siedlungsrand. Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich im östlichen Bereich ein Betriebsgebäude. Im westlichen Bereich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Westlich des Plangebiets grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Norden begrenzt die Uracher Straße (K6757) das Plangebiet. Östlich und Südlich grenzt die bestehende Bebauung an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 259/4 (teilweise); 2300/1; 2300/2; 2301; 2301/1; 2302; 2303; 2303/1 (teilweise); 2304; 2305 und 5070 (teilweise).

Die Größe des Plangebiets in dieser Abgrenzung beträgt ca. 1,97 ha.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Bebauungsplan Rosen, Nelken, Silberdistel Plan

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2), jeweils mit dem Datum vom 31.07.2025.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen

von Montag, dem 11.08.2025 bis Freitag, dem 12.09.2025,

auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://www.roemerstein.de/de/Aktuelles/Bebauungsplaene veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:

Rathaus Römerstein, Albstraße 2, 72587 Römerstein-Böhringen (Zimmer 113)

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Römerstein:

Montag                             von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                           von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                          von 10:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag                      von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                              von 08:00 bis 12:00 Uhr

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 12.09.2025, Stellungnahmen an info(at)roemerstein.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Römerstein, den 07.08.2025

Anja Sauer
Bürgermeisterin

Planteil

Textteil

Begründung

Relevanzprüfung