Römerstein
Meine Heimat.
Ortsnachricht
Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit -
1. Bebauungsplanentwurf „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 8. Änderung“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 8. Änderung“ Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 25.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 8. Änderung“, Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 8. Änderung“, Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen und gemäß § 13a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Römerstein hat am 25.09.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 8. Änderung“, Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 8. Änderung“, Gemeinde Römerstein, Gemarkung Böhringen, gebilligt und beschlossen diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a Baugesetzbuch abgesehen. Die Voraussetzungen des § 13a Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird gleichzeitig gefasst und von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Römerstein beabsichtigt, für das Grundstück Poststraße 15 an der Ecke Poststraße / Müllerstraße im Teilort Böhringen einen Bebauungsplan aufzustellen und damit die in diesem Bereich bisher geltenden Bebauungspläne „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 4. Änderung“ (rechtskräftig seit 25.09.2008) und „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 6. Änderung“ (rechtskräftig seit 23.09.2010) zu ändern. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung im Innenbereich zu schaffen. Das Plangebiet ist vollständig erschlossen und aktuell unbebaut.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen und die beabsichtigte Nutzung städtebaulich zu steuern.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten des Römersteiner Teilortes Böhringen, an der Ecke Poststraße (L252) und Müllerstraße. Es überlagert Teilflächen der Bebauungspläne „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 4. Änderung“ (rechtskräftig seit 25.09.2008) und „Kriegsberg-Schießmauer-Gässle, Teil I - 6. Änderung“ (rechtskräftig seit 23.09.2010).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr. 511/1.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,09 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Änderungstextteil (Teil B1), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Änderungstextteil (Teil B2), jeweils mit dem Datum vom 25.09.2025.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung
von Montag, dem 06.10.2025 bis Freitag, dem 07.11.2025,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://www.roemerstein.de/de/Aktuelles/Bebauungsplaene veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
Rathaus Römerstein, Albstraße 2, 72587 Römerstein-Böhringen (Zimmer 113)
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Römerstein:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 07.11.2025, Stellungnahmen an info(at)roemerstein.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Römerstein (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Römerstein, den 01.10.2025
Anja Sauer
Bürgermeisterin