Römerstein

Meine Heimat.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Römerstein ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.roemerstein.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die Bedienelemente des Bilderkarussells zum Blättern zwischen den Folien sind mit den englischen Begriffen „previous“ und „next“ versehen und das Bilderkarussell kann nicht angehalten werden. Das Kontrastverhältnis fällt sehr gering aus. Es werden keine responsiven Webtechniken verwendet, sodass bei Webinhalten kein automatischer Umbruch erfolgt. Der Fokusrahmen bei der Tastaturnavigation ist nicht sichtbar. Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.09.2024 erstellt. Die Erklärung wurde in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 24.09.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können per E-Mail an info(at)roemerstein.de mitgeteilt und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 LBGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden.

Die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen zuständige Sachbearbeiterin ist Anita Dropulic. Sie ist unter der 07382 9398-0 zu erreichen.


5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Stand: Januar 2024