Rathaus Böhringen

Römerstein

Meine Heimat.

Ortschaftsräte

Die Gemeinde Römerstein hat in ihrer Hauptsatzung geregelt, dass die Bürgerschaft in den Ortschaften Böhringen mit Strohweiler und Aglishardt, Donnstetten und Zainingen, jeweils eine lokale Vertretung, den Ortschaftsrat hat. In diesem Gremium werden die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten, über welche der Gemeinderat zu entscheiden hat, vorberaten. Darüber hinaus, haben die Ortschaftsräte auch verschiedene die Ortschaft betreffende Angelegenheiten zur eigenen Beschlussfassung und Entscheidung übertragen bekommen.

Vorsitzender des Ortschaftsrates ist jeweils der Ortsvorsteher, der auf Vorschlag des Ortschaftsrates vom Gemeinderat auf die Dauer der Amtszeit des Ortschaftsrates, also fünf Jahre, ernannt wird. Der Ortsvorsteher ist Ehrenbeamter der Gemeinde. Die Wahlen zum Ortschaftsrat erfolgen gemeinsam mit denen zum Gemeinderat alle fünf Jahre, zuletzt am 25. Mai 2014.