
Römerstein
Meine Heimat.
Sanierung
Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Böhringen 2“
Mit Finanzhilfen aus Programmen der Städtebauförderung unterstützen Bund und Länder Kommunen bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen – so auch die Gemeinde Römerstein. Seit 2014 läuft die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Böhringen 2“ im Landessanierungsprogramm bzw. im Bund-Länder Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“. Mit Umstrukturierung der Bundesprogramme seit 2020 im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP).
Zur Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet wurde vom Regierungspräsidium Tübingen ein Förderrahmen von 2.416.667 € bewilligt. Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg und den Bund beträgt 1.450.000 € (60 %) des Förderrahmens. Die verbleibenden 966.667 € (40%) sind von der Gemeinde Römerstein als Eigenanteil zu erbringen.
Ziel der Sanierungsmaßnahme ist es Funktionsverluste im Ortsteil zu beseitigen und die Innenentwicklung voranzutreiben. Dies gelingt durch Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich. Seit Beginn der Sanierung konnte die Gemeinde mit den bewilligten Finanzhilfen bereits den Kreuzungsbereich Burgstraße / Poststraße neu gestalten und den Neubau des Kindergartens realisieren. Im April 2020 konnte sich die Gemeindeverwaltung über weitere Mittel in Höhe von insgesamt 211.140 €. aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) zur energetischen Modernisierung des Kindergartens in Böhringen freuen und eine weitere Kindergartengruppe in Römerstein unterbringen.
Für den Erfolg der Sanierung spielen private Eigentümer im Sanierungsgebiet eine ebenso wichtige Rolle. Aus diesem Grund unterstützt die Gemeinde private Vorhaben, die zum Erreichen der Sanierungsziele beitragen, mit einem Zuschuss. Im Falle privater Modernisierungsmaßnahmen können zusätzlich erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
Welche privaten Maßnahmen können gefördert werden?
Welche baulichen Maßnahmen privater Eigentümer sind förderfähig?
Modernisierung und Instandsetzung
Gefördert werden können Maßnahmen, die zum Abschluss der Gesamtmodernisierung des Gebäudes führen. Der energetischen Ertüchtigung ist dabei besonders Rechnung zu tragen. Diese sind aus folgender Abbildung ersichtlich.
Abbruch von Gebäuden
Für Abbruch- und Beseitigungskosten sowie die Abbruchfolgekosten von Gebäuden können Eigentümer eine Kostenerstattung von der Gemeinde erhalten.
Wichtiger Hinweis:
Um eine Förderung sowie eine erhöhte steuerliche Abschreibung geltend machen zu können, muss vor Beginn der geplanten Maßnahme eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen werden. Maßnahmen, die vor Abschluss einer Vereinbarung begonnen werden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den vom Gemeinderat beschlossenen Fördergrundsätzen für private Maßnahmen. Diese wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 15.Oktober 2020 geändert.
Modernisierung und Instandsetzung
Der Förderzuschuss beträgt im Regelfall max. 20 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, maximal 25.000 €.
Bei Denkmalen und städtebaulich wertvollen Gebäuden und bei Maßnahmen, die zur Schaffung neuer, abgeschlossener Wohneinheiten führen, um diese dem Wohnungsmarkt zuzuführen, im Einzelfall max. 30 % der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, maximal 35.000 €.
Hinzukommen erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen gemäß §§ 7h, 7i, 10f und 11a EStG.
Abbruch von Gebäuden
Die Entschädigung der Abbruch- und Beseitigungskosten sowie der Abbruchfolgekosten bei anschließender Neubebauung zur Wohnnutzung wird auf 100 % der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch auf 100 % der Angebotssumme des günstigsten Anbieters beschränkt.
Ohne anschließende Neubebauung bzw. mit Neubebauung von Nebengebäuden auf 50 % der nachgewiesenen Kosten höchstens jedoch auf 50 % der Angebotssumme des günstigsten Anbieters.
Die Förderung wird aufgrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes Baden-Württemberg im Regelfall betragsmäßig je Grundstück auf 25.000,00 € beschränkt. Bei Abbrüchen ohne Neubebauung bzw. dem Neubau von sonstigen Gebäuden auf 12.500 €.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Gebäude befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes.
Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen.
Die Maßnahme muss wirtschaftlich vertretbar und die Finanzierung gesichert sein.
Es muss sich um eine umfassende Modernisierung handeln.
Die Modernisierung erfolgt gemäß aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV).
Fördermittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Es besteht keine alternative Fördermöglichkeit.
Wie planen Sie Ihr Vorhaben?
Sie vereinbaren einen Termin mit der Wüstenrot Haus und Städtebau GmbH (WHS) zum unverbindlichen Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort. Dabei wird geklärt, ob die beabsichtigte Maßnahme den Sanierungszielen entspricht und ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.
Je Gewerk müssen 3 Kostenvoranschläge vom Fachhandwerker oder eine Kostenschätzung vom Architekten über die Gesamtmaßnahme eingeholt werden. Bei Ordnungsmaßnahmen (Abbruch von Gebäuden) müssen mindestens 3 vergleichbare Abbruchangebote vorgelegt werden.
Sie erstellen eine Maßnahmenbeschreibung bzw. legen weitere Unterlagen wie ein evtl. erforderliches Baugesuch vor. Mit diesen Daten wenden Sie sich an die WHS.
Die WHS stimmt das Vorhaben mit der Gemeinde ab und bereitet eine Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat vor.
Bei Zustimmung des Gemeinderates wird ein Vertrag durch die WHS vorbereitet.
Sobald der Vertrag rechtskräftig von der Gemeinde und Ihnen unterzeichnet ist, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen und Firmen beauftragen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in Raten nach Baufortschritt bei Vorlage der Originalrechnungen und Zahlungsnachweise.
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?
Die Sanierungsmaßnahme läuft voraussichtlich noch bis 30.04.2025.
Sofern auch Sie als private/r Eigentümer/in im Sanierungsgebiet Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmen planen und einen Zuschuss beantragen wollen, melden Sie sich bitte bei Ihren Ansprechpartnern.
Für eine unverbindliche und kostenlose Sanierungsberatung wenden Sie sich gerne an die zuständige Projektleiterin der als Sanierungsträger beauftragten Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Frau Bieler (07141 16-757230, E-Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de).